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| Die Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft IT Recht Rhein-Ruhr steht allen interessierten Mitgliedern des DAV (DeutschenAnwaltVerein), die zugleich auch Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie sind, insbesondere für den Regionalbereich Rhein-Ruhr offen. |
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Alle Mitglieder sind auch in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwalt Verein (DAV) organisiert.Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt im Grundsatz keine kommerziellen Ziele. Die Kollegen sind untereinander zur Zusammenarbeit angehalten und verpflichtet.
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